AGB/Hundesitting

Vertragsbedingungen

Hundesitting Jäcky behandelt jeden Hund unter höchster Beachtung seines Bedürfnisses
art- und verhaltensgerecht.

Der Hundehalter gibt vor Abgabe seines Hundes Auskunft über allenfalls spezifische
Eigenheiten bzw. Charaktermerkmale (Bsp. Aggressives Verhalten) des zur Betreuung
überlassenen Hundes sowie über Besonderheiten zur Verpflegung, medizinischer
Versorgung des Hundes sowie über Umgang mit dem Hund.

Falls dem Hund seitens Hundesitting Jäcky Medikamente verabreicht werden sollen, sind
solche Medikamente mit der entsprechenden genauen schriftlichen Instruktion des
Hundehalters auszuhändigen. Falls Hunde während der Betreuungszeit gefüttert werden
sollen, ist das für den Hund zu verfütternde Hundefutter – damit die Verträglichkeit
gesichert ist – vom Hundehalter zur Verfügung zu stellen.

Der Hundehalter ist sich bewusst, dass sein Hund sich in einer Gruppenbetreuung mit
mehreren anderen Hunden befindet, und dass bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren
Hunden es artbedingt möglich ist, dass ein Hund durch Beissereien Verletzungen
davontragen könnte. Um dieses Risiko zu minimieren, garantiert der Hundehalter hiermit,
dass sein Hund absolut sozialverträglich mit Artgenossen und mit Menschen ist und weder
aggressiv noch bissig ist.

Der zu betreuende Hund muss gemäss den veterinärmedizinisch üblichen Standards
schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein.
Insbesondere hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über
ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt. Sollte der Verdacht auf eine akute
Erkrankungen (z.B. Zwingerhusten) bestehen, hat der Hundehalter Hundesitting Jäcky
umgehend darüber zu informieren. Hundesitting Jäcky ist von allfälligen Krankheiten
und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes vorab zu unterrichten.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund steuerlich angemeldet und gechipt ist.
Ergibt sich während der Betreuung des Hundes die Notwendigkeit einer tierärztlichen
Behandlung, erklärt sich der Hundehalter bereits jetzt damit einverstanden, dass zum
Wohle seines Hundes die Versorgung von einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe
übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der
Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der
Kosten, durch einen Tierarzt oder durch Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines
Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Der Hundehalter trägt sämtliche Kosten, die im
Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung entstehen.

II. Vergütung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen
Preisliste abgerechnet.
Gebuchte Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden ansonsten
wird der volle Betrag für den ersten Tag verrechnet. Der Hundehalter kann während einer
laufenden Betreuungsperiode jederzeit die Betreuung vorzeitig abbrechen, ist jedoch
verpflichtet, die vereinbarte Vergütung noch für einen (weiteren) Tag nach dem effektiven
Tag des vorzeitigen Abbruchs der Betreuung zu bezahlen.

III. Haftung
Der Hundehalter hat für seinen Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Haftung eines Hundehalters eine einfache
Kausalhaftung ist, d.h. dass der Hundehalter unabhängig von einem Verschulden für den
von seinem Hund angerichteten Schaden haftet. Während des Betreuungszeitraums haftet
der Hundehalter weiterhin als Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein
Hund an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder Hundesitting Jäcky verursacht.
Hundesitting Jäcky übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschaden, es sei denn, der Schaden sei vorsätzlich oder durch grobe
Fahrlässigkeit seitens Hundesitting Jäcky entstanden. Insbesondere wird die Haftung für
ein allfälliges Entlaufen sowie zu Schaden kommen des betreuten Hundes ausgeschlossen.

Trächtige Hündinnen sollen bis zu 10 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in
Betreuung gegeben werden. Für Geburtsschäden wird keinerlei Haftung übernommen.
Hundesitting Jäcky übernimmt auch keinerlei Haftung, sollte eine läufige Hündin während
des Betreuungszeitraums gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin
decken. Läufige Hündinnen müssen im Vorfeld angekündigt werden.

Falls Hundesitting Jäcky selber im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit für etwelchen
Schaden, den der Hund während der Betreuungszeit verursacht, als haftpflichtig erklärt
wird, weil Hundesitting Jäcky für diese Betreuungszeit rechtlich als Hundehalterin
betrachtet würde, so stellt der Hundehalter Hundesitting Jäcky schad- und klaglos, d.h.
der Hundehalter stellt Hundesitting Jäcky von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche
solche Dritte im Zusammenhang mit einem Schaden geltend machen, welcher vom Hund
des Hundehalters angerichtet wurde.

Wenn Hundesitting Jäcky im Rahmen der Betreuung des Hundes Wohnräume des
Hundehalters betreten muss, verpflichtet sich Hundesitting Jäcky, die so anvertrauten
Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschliesslich des Inventars,
Hausrates, Pflanzen und allfällige weitere Tiere zu achten. Der an Hundesitting Jäcky
überlassene Haus- oder Wohnungsschlüssel wird sorgfältig aufbewahrt. Der Hundehalter
meldet Hundesitting Jäcky schriftlich die Personen, welche neben Hundesitting Jäcky
ebenfalls Schlüssel für den Zugang zu den anvertrauten Räumlichkeiten haben. Der
Hundehalter ist gehalten während der Betreuungsperiode bis zum Rückgabe des Hausoder
Wohnungsschlüssels Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld
verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren. Wird bezüglich Haab und Gut in den
anvertrauten Räumen eine Unregelmässigkeit
festgestellt (Einbruch,
Brand, Rohrbruch, etc.), ist Hundesitting Jäcky berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder
Handwerkernotdienste einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der
Hundehalter vollumfänglich.

Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Gerichtsstand Glarus


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